Aufsichtsbehörden

Kreditinstitute werden in Deutschland einerseits von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank kontrolliert. Demnach gelten für Finanzunternehmen strenge Kriterien und Gesetzgrundlagen, welche sie zu befolgen haben. Hierbei gelten besondere Richtlinien neben den gesetzlichen Bestimmungen.

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Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ist in Bonn und Frankfurt/Main angesiedelt und wurde am 1. Mai 2002 aus den Aufsichtsbehörden für Kreditwesen und Wertpapierhandel (BaKred und BaWe) gebildet. Hier werden die Aufgaben in Kontenaufsicht, Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht verteilt – im Wesentlichen sollen dabei gezielt Themen wie Geldwäscheverhinderung, Bedeckung und Sicherung der Versicherungsvermögen, Unterbindung von Insiderhandel sowie Kurs- und Marktpreismanipulation. Mitunter kann die BaFin bei der Strafverfolgung auch direkt tätig werden und erfüllt dann Aufgaben einer Strafverfolgungsbehörde in persona. Die BaFin beschäftigt derzeit rund 1.700 Angestellte.

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